Baumkontrolle

In verkehrsrelevanten Bereichen ist die Kontrolle der Bäume auf die Stand- und Bruchsicherheit von großer Wichtigkeit. Die Verantwortung hierfür trägt der Eigentümer des Baumes(§ 823, Abs. 1, BGB „Verkehrssicherungs-pflicht“). Sind Sie sich nicht sicher, ob die Stand- und Bruchsicherheit Ihres Baumes gefährdet ist, sollten Sie sich fachlichen Rat einholen. Durch regelmäßige Kontrollen können Fehlentwicklungen oder eventuelle Gefahren rechtzeitig erkannt und so Pflegemaßnahmen frühzeitig durchgeführt werden. Hohe Folgekosten oder Gefahren durch den Baum können so vermieden werden.


Durchführung von Baumkontrollen:
Die Baumkontrolle führe ich zuerst visuell durch. Es werden alle Teile des Baumes begutachtet, dokumentiert und eventuell ein weiteres Vorgehen mit entsprechenden, gesetzlich anerkannten Geräten festgelegt. Abschließend werden eventuelle Pflegemaßnahmen bzw. das weitere Vorgehen empfohlen.